Rechtsprechung
OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Werben für ein Arzneimittel bezüglich weitergehender, von der Zulassung nicht abgedeckter Indikationen; Zulässigkeit des Hinweises der zusätzlichen Wirkungen des Mittels; Unzulässigkeit der Werbung für ein trotz Zulassungspflicht nicht nach den arzneimittelrechtlichen ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWG § 3a; UWG § 3; UWG § 8; UWG § 4 Nr. 11
Wettbewerbsverstoß bei Werbung für Arzneimittel (CSE-Hemmer) hinsichtlich von der Zulassung nicht abgedeckter Indikationen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.08.2003 - 315 O 51/03
- OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 26.09.2002 - 3 U 69/02
Wettbewerb auf dem Markt der verschreibungspflichtigen sog. CSE-Hemmer (Statine) …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03
Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat mit seinem Urteil vom 26. September 2002 (OLG Hamburg 3 U 69/02) im Hinblick auf die werbliche Verwendung der Folder gemäß den hiesigen Antrags-Anlagen D und C die Beschlussverfügung aufgehoben und insoweit den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurückgewiesen (Anlage K 8).Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 720/01 (= OLG Hamburg 3 U 69/02) wird wegen aller Einzelheiten Bezug genommen.
- "Die 40 für besondere Typen" mit der Abbildung: "Cabriolet" (Antrags-Anlage A = Anlage K1 = Anlage ASt 4 im Verfügungsverfahren gemäß Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02);.
Senkung von Gesamt- und LDL-Cholesterin bei Homozygoter Familiärer Hypercholesterinämie." (Anlage ASt 6 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).
Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 315 O 720/01 (= OLG Hamburg 3 U 69/02) Bezug genommen.
Wird demgegenüber in der Werbung nur auf (zusätzliche) Wirkungen des betreffenden Arzneimittels hingewiesen, so ist ein Verstoß gegen § 3 a HWG nicht gegeben (OLG Hamburg MagazinDienst 2001, 1117 m. w. Nw. sowie das Senatsurteil im Verfügungsverfahren, Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02), wenn der ursächliche Zusammenhang mit der zugelassenen Indikation und das Fehlen einer insoweit eigenständigen Indikation werblich verdeutlicht werden (…Doepner, a. a. O., § 3 a HWG, Rz. 11 m. w. Nw.).
Bei A-xxx sind insoweit die zugelassenen "Anwendungsgebiete" maßgeblich (vgl. dazu Anlage ASt 6 der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).
Es liegt auf der Hand, dass eine Werbeaussage für sich diesen Anforderungen genügen muss und dass eine - ohnehin zwar denkbare, aber keinesfalls sicher eintretende - Berichtigung durch Schlussfolgerungen aus den Pflichtangaben nicht genügen würde (vgl. OLG Hamburg Pharma Recht 2000, 270 und im Senatsurteil der Beiakte OLG Hamburg 3 U 69/02).
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.01.2005 - 3 U 145/03
Diese nicht mehr unbefangene Betrachtungsweise würde ohne greifbaren Anhalt allein aus der Nennung von Risikogruppen den Eindruck einer für diese Indikationen speziell bestehenden Zulassung herleiten wollen und damit für die berechtigten Belange des Werbenden bei der Kommunikation im Wirtschaftsleben (Art. 5 GG) einen zu engen Maßstab anlegen (vgl. zu den Grundsätzen: BVerfG GRUR 2001, 1058 - Therapeutische Äquivalenz).
- OLG Stuttgart, 08.06.2017 - 2 U 127/16
Extraportion Vitamin C - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Werbung für ein …
Sowohl der ursächliche Zusammenhang dieser zusätzlichen Wirkungen mit der zugelassenen Indikation als auch das Fehlen einer eigenständigen Indikation müssen verdeutlicht werden (…Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 26. September 2002 - 3 U 69/02, juris Rn. 13 und vom 27. Januar 2005 - 3 U 145/03, juris Rn. 56; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Urteil vom 24. August 2006 - 3 U 22/06, juris Rn. 21;… Brixius in Bülow/Ring, Heilmittelwerbegesetz, 5. Aufl. (2016), § 3a HWG Rn. 34).